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7.1-4 CH-GL

Art. 36 Bauordnung Mollis - Gültigkeit der Baubewilligung

Baugesuch und Baubewilligung
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Art. 36 Bauordnung Mollis · Gültigkeit der Baubewilligung

1. Art. 78 und 81 RBG sind unmittelbar anwendbar.

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