7.1-4
CH-GL
Art. 20 Bauordnung Mollis - Terrainveränderungen
Allgemeine Vorschriften - Gestaltung und Anpassung im Allgemeinen
Art. 20 Bauordnung Mollis · Terrainveränderungen
1. Die Bewilligung für wesentliche Terrainveränderungen wie Abgrabungen, Aufschüttungen und dergleichen ist zu verweigern, wenn dadurch das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild oder die Wohnqualität beeinträchtigt, die Sicherheit des Verkehrs vermindert oder ausserhalb des Baugebietes erhaltenswerte Biotope wie Weiher, Hecken und ähnliches vernichtet würden.