Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-4 CH-GL

Art. 20 Bauordnung Mollis - Terrainveränderungen

Allgemeine Vorschriften - Gestaltung und Anpassung im Allgemeinen
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Art. 20 Bauordnung Mollis · Terrainveränderungen

1. Die Bewilligung für wesentliche Terrainveränderungen wie Abgrabungen, Aufschüttungen und dergleichen ist zu verweigern, wenn dadurch das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild oder die Wohnqualität beeinträchtigt, die Sicherheit des Verkehrs vermindert oder ausserhalb des Baugebietes erhaltenswerte Biotope wie Weiher, Hecken und ähnliches vernichtet würden.

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