7.1-4
CH-GL
Art. 2 Bauordnung Mollis - Geltungsbereich
Zweck, Geltungsbereich, Begriffserklärungen
Art. 2 Bauordnung Mollis · Geltungsbereich
1. Die Bauordnung gilt für das ganze Gebiet der Gemeinde Mollis. Ihre Vorschriften sind anzuwenden bei allen Neu-, Um- und Aufbauten, bei Zweckänderungen, Fassadenrenovationen, Fassadenveränderungen, bei Mauern, Terrainveränderungen und bei Einfriedungen in den Bauzonen sowie bei Erstellung und Erweiterung von Verkehrsanlagen, Mobilheim- und Campingplätzen und sonstigen Anlagen jeglicher Art. Die Vorschriften eidgenössischer und kantonaler Gesetze und Verordnungen, insbesondere des BG über die Raumplanung (RPG), der Raumplanungsverordnung (RPV), des BG über den Umweltschutz (USG), des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG), des kantonalen Strassengesetzes (KSG) und des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), bleiben vorbehalten.