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7.1-4 CH-GL

Art. 12 Bauordnung Mollis - Erschliessungskosten[[1]](#articletitle_text_fn_2176_2_1_c)

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Art. 12 Bauordnung Mollis · Erschliessungskosten[[1]](#articletitle_text_fn_2176_2_1_c)

1. Die Kosten für Quartier-, Sammel- und Erschliessungsstrassen und für die Ver- und Entsorgungsanlagen der Groberschliessung werden nach dem Perimeterverfahren und entsprechend der Gemeinde-Interessenz zwischen Grundeigentümerschaft und öffentlicher Hand aufgeteilt. In der 1. Erschliessungsetappe werden sie vollständig den Liegenschaftseigentümern überbunden.

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