7.1-4
CH-GL
Art. 1 Bauordnung Mollis - Zweck
Zweck, Geltungsbereich, Begriffserklärungen
Art. 1 Bauordnung Mollis · Zweck
1. Die Bauordnung bezweckt die planmässige und harmonische bauliche Entwicklung der Gemeinde Mollis, unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen und der rationellen Nutzung von Grund und Boden.