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7.1-4 CH-GL

Art. 1 Bauordnung Mollis - Zweck

Zweck, Geltungsbereich, Begriffserklärungen
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Art. 1 Bauordnung Mollis · Zweck

1. Die Bauordnung bezweckt die planmässige und harmonische bauliche Entwicklung der Gemeinde Mollis, unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen und der rationellen Nutzung von Grund und Boden.

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