7.1-3
CH-GL
Art. 9 Bauordnung Filzbach - Wohnzone I und II
Nutzungsplanung und Erschliessung - Zonenvorschriften
Art. 9 Bauordnung Filzbach · Wohnzone I und II
1. In diesen Zonen dürfen Einzel-, Doppel- und gegliederte Reiheneinfamilienhäuser erstellt werden. Es sind nur nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig, die der Zone in der Bauweise und Zweckbestimmung angepasst sind und keinen übermässigen Strassenverkehr hervorrufen.
2. Flachdächer sind nur bei eingeschossigen Anbauten oder im Rahmen von Überbauungsplänen gestattet.
3. Die Wohnzonen I und II sind gemäss Lärmschutzverordnung der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet.