7.1-3
CH-GL
Art. 8 Bauordnung Filzbach - Wohnzonen III
Nutzungsplanung und Erschliessung - Zonenvorschriften
Art. 8 Bauordnung Filzbach · Wohnzonen III
1. In dieser Zone dürfen neben Einfamilienhäusern auch Mehrfamilienhäuser und Gastbetriebe erstellt werden. Es sind nur nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig, die den Zonen in der Bauweise und Zweckbestimmung angepasst sind.
2. Flachdächer sind nur bei eingeschossigen Anbauten oder im Rahmen von Überbauungsplänen gestattet.
3. Die Wohnzone III ist gemäss Lärmschutzverordnung der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet.