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7.1-3 CH-GL

Art. 42 Bauordnung Filzbach - Parkierung

Bauvorhaben und Baubewilligung - Bauvorschriften der Umgebungsgestaltung
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Art. 42 Bauordnung Filzbach · Parkierung

1. Bei Neu- und wesentlichen Umbauten sind für die Motorfahrzeuge der Gebäudebenützer auf privatem Grund und auf eigene Kosten ausreichende Ein- oder Abstellplätze zu schaffen.

2. Art. 71 BauV ist unmittelbar anwendbar.

3.

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