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7.1-3 CH-GL

Art. 41 Bauordnung Filzbach - Umgebungsgestaltung

Bauvorhaben und Baubewilligung - Bauvorschriften der Umgebungsgestaltung
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Art. 41 Bauordnung Filzbach · Umgebungsgestaltung

1. Die Umgebung wie Grünflächen, Böschungen, Mauern und Einfriedungen ist ansprechend zu gestalten und weit möglichst dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen.

2. Terrainveränderungen wie Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen weder das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild, noch erhaltenswerte Grünflächen wie Bachufer und Baumhecken beeinträchtigen.

3. Umgebungsarbeiten und Terrainveränderungen sind innert der Verwirkung der Baubewilligung oder innert der vom Gemeinderat festgesetzten Frist abzuschliessen.

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