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7.1-3 CH-GL

Art. 34 Bauordnung Filzbach - Anmerkung im Grundbuch

Nutzungsplanung und Erschliessung - Überbauung neuer Areale
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Art. 34 Bauordnung Filzbach · Anmerkung im Grundbuch

1. Der Überbauungsplan mit Sonderbauweisen ist vor Erteilung der ersten Baubewilligung im Grundbuch anzumerken.

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