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7.1-3 CH-GL

Art. 17 Bauordnung Filzbach - Deponie- und Materialaufbereitungszone (Chli Gäsitschachen)

Nutzungsplanung und Erschliessung - Zonenvorschriften
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Art. 17 Bauordnung Filzbach · Deponie- und Materialaufbereitungszone (Chli Gäsitschachen)

1. Diese Zone umfasst Gebiete, die zur Ablagerung oder zur Materialaufbereitung vorgesehen sind.

2. Die Baubewilligung wird aufgrund der Sicherstellung der Rekultivierung und Finanzierung des Endzustandes erteilt.

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