7.1-3
CH-GL
Art. 17 Bauordnung Filzbach - Deponie- und Materialaufbereitungszone (Chli Gäsitschachen)
Nutzungsplanung und Erschliessung - Zonenvorschriften
Art. 17 Bauordnung Filzbach · Deponie- und Materialaufbereitungszone (Chli Gäsitschachen)
1. Diese Zone umfasst Gebiete, die zur Ablagerung oder zur Materialaufbereitung vorgesehen sind.
2. Die Baubewilligung wird aufgrund der Sicherstellung der Rekultivierung und Finanzierung des Endzustandes erteilt.