Art. 2 Baureglement der Gemeinde Mollis - Baueingabe
Art. 2 Baureglement der Gemeinde Mollis · Baueingabe
1. Die kantonalen Vorschriften werden durch folgende Bestimmungen ergänzt, die bei der Eingabe zu berücksichtigen sind
a) Die Eingabe für den baulichen Zivilschutz - gemäss den eidgenössischen Vorschriften - ist gleichzeitig mit dem Baugesuch einzureichen.
b) Bei Eingaben, die Garagen und Tankanlagen betreffen, ist zusätzlich gleichzeitig ein Gesuch mit einem Plan sowie einem Baubeschrieb direkt bei der zuständigen Amtsstelle einzureichen.
c) Bei Neu-, Um-, An- und Aufbauten sind alle Grundrisse (Erdgeschossgrundriss mit Umgebung und Bepflanzung) und Fassaden des betreffenden Gebäudes mit den Aussenmassen vollständig einzuzeichnen, bei geschlossener Bauweise mit den Fassaden der angrenzenden Nachbargebäude.
d) Bei Ein- und Ausfahrten sind Gefälle und Höhenkoten einzutragen.
e) Das Mauerwerk ist in den Plänen wie folgt anzulegen: Altes (Bleibendes): grau / Neues: rot / Abzubrechendes: gelb
f) Bei Neu-, An- und Aufbauten sind im Beschrieb folgende Masse anzugeben
1. Grundstückfläche aufgrund der Vermessung;
2. Gebäudeflächen getrennt nach Haupt- und Nebenbauten (vorhandene und neue).