7.1-2
CH-GL
Art. 9 Bauordnung Bilten - Industriezone
Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Bauzonen
Art. 9 Bauordnung Bilten · Industriezone
1. Die Industriezone ist für industrielle und gewerbliche Bauten bestimmt, insbesondere für solche, die in den anderen Zonen ausgeschlossen sind.
2. Wohnungen sind nur zulässig für betriebsnotwendig an den Standort gebundenes Personal.