Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 8 Bauordnung Bilten - Gewerbezone

Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Bauzonen
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Art. 8 Bauordnung Bilten · Gewerbezone

1. Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt.

2. Der Wohnanteil darf bis zu 20% der gewerblichen Bruttogeschossfläche betragen. Wo dieser nicht ausreicht, ist eine Wohnung bis 150 m² BGF gestattet.

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