7.1-2
CH-GL
Art. 8 Bauordnung Bilten - Gewerbezone
Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Bauzonen
Art. 8 Bauordnung Bilten · Gewerbezone
1. Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe bestimmt.
2. Der Wohnanteil darf bis zu 20% der gewerblichen Bruttogeschossfläche betragen. Wo dieser nicht ausreicht, ist eine Wohnung bis 150 m² BGF gestattet.