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7.1-2 CH-GL

Art. 62 Bauordnung Bilten - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 62 Bauordnung Bilten · Inkrafttreten

1. Diese Bauordnung tritt nach der Annahme durch die Stimmberechtigten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

2. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens hängigen Baugesuche sind nach den Vorschriften dieser Ordnung zu beurteilen.

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