Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 59 Bauordnung Bilten - Einspracheverfahren und Entscheide

Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (62 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 59 Bauordnung Bilten · Einspracheverfahren und Entscheide

1. Das Einspracheverfahren und die Entscheide richten sich nach Art. 73 RBG.

← Art. 58 Bauordnung Bilten Zweck Art. 60 Bauordnung Bilten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →