Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 58 Bauordnung Bilten - Auflage und Publikation

Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (62 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 58 Bauordnung Bilten · Auflage und Publikation

1. Auflage und Publikation des Baugesuches erfolgen gemäss Art. 71 RBG.

2. Art. 70 RBG und Art. 76 BauV sind unmittelbar anwendbar.

3. ...

← Art. 57 Bauordnung Bilten Zweck Art. 59 Bauordnung Bilten →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →