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7.1-2 CH-GL

Art. 57 Bauordnung Bilten - Baugesuch

Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle
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Art. 57 Bauordnung Bilten · Baugesuch

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2. Bei Um-, An- und Aufbauten sind bestehende Bauteile schwarz, neu zu erstellende rot und abzubrechende gelb darzustellen.

3. Art. 70 RBG ist unmittelbar anwendbar.

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