Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 53 Bauordnung Bilten - Waldabstand

Allgemeine Bauvorschriften - Nutzungsmass, Abstände und Dimension der Bauten
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Art. 53 Bauordnung Bilten · Waldabstand

1. Art. 53 RBG ist unmittelbar anwendbar.

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