7.1-2
CH-GL
Art. 5 Bauordnung Bilten - Wohnzonen
Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Bauzonen
Art. 5 Bauordnung Bilten · Wohnzonen
1. Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.
2. Dem Zonencharakter entsprechende, nicht störende, kleine Gewerbebetriebe sind gestattet.
3. In der Zone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; die Wohnzonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
4. In der Überbauung «Grossgut» sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit 25 bis 40 Grad (alte Teilung) Neigung zugelassen.