Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 5 Bauordnung Bilten - Wohnzonen

Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Bauzonen
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Art. 5 Bauordnung Bilten · Wohnzonen

1. Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.

2. Dem Zonencharakter entsprechende, nicht störende, kleine Gewerbebetriebe sind gestattet.

3. In der Zone W2 sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gestattet; die Wohnzonen W3 und W4 sind für Mehrfamilienhäuser bestimmt.

4. In der Überbauung «Grossgut» sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit 25 bis 40 Grad (alte Teilung) Neigung zugelassen.

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