Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-2 CH-GL

Art. 41 Bauordnung Bilten - Ausnützungsziffer, Begriff

Allgemeine Bauvorschriften - Nutzungsmass, Abstände und Dimension der Bauten
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Art. 41 Bauordnung Bilten · Ausnützungsziffer, Begriff

1. Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche: AZ = anrechenbare Bruttogeschossfläche anrechenbare Landfläche

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