7.1-2
CH-GL
Art. 41 Bauordnung Bilten - Ausnützungsziffer, Begriff
Allgemeine Bauvorschriften - Nutzungsmass, Abstände und Dimension der Bauten
Art. 41 Bauordnung Bilten · Ausnützungsziffer, Begriff
1. Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche: AZ = anrechenbare Bruttogeschossfläche anrechenbare Landfläche