7.1-2
CH-GL
Art. 23 Bauordnung Bilten - Verdichtete Bauweise
Überbauung von Arealen
Art. 23 Bauordnung Bilten · Verdichtete Bauweise
1. Verdichtete Bauweise bezweckt eine sparsame Bodennutzung und Erschliessung, schafft eine hohe Bauqualität und mindert die Umweltbelastung.
2. Sie ist in der Wohnzone W2 und in der Dorfzone zulässig.
3. Gebäudegruppen in verdichteter Bauweise umfassen mindestens fünf Wohneinheiten mit wenigstens vier Zimmern.
4. Es besteht Anspruch auf die Erhöhung der Ausnützungsziffer gemäss Tabelle der Grundmasse in Art. 12.