7.1-2
CH-GL
Art. 2 Bauordnung Bilten - Geltungsbereich
Zweck und Geltungsbereich
Art. 2 Bauordnung Bilten · Geltungsbereich
1. Die Bauordnung und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde Bilten.
2. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des eidgenössischen und kantonalen Rechts.