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7.1-2 CH-GL

Art. 17 Bauordnung Bilten - Erschliessung

Erschliessungsvorschriften
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Art. 17 Bauordnung Bilten · Erschliessung

1. Für die Erschliessung gelten die Bestimmungen von Art. 34 ff. RBG.

2. Einzelheiten der Erschliessung und der diesbezüglichen öffentlichen Abgaben sind in der kommunalen Erschliessungs-, Beitrags- und Gebührenordnung festgelegt.

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