7.1-2
CH-GL
Art. 14 Bauordnung Bilten - Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung
Zoneneinteilung und Zonenvorschriften - Nichtbauzonen
Art. 14 Bauordnung Bilten · Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung
1. Die Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung umfasst Gebiete, deren Nutzung erst später bestimmt wird.
2. Diese Zone ist der Landwirtschaftszone gleichgestellt.
3. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.
4. Bei Bedarf, jedoch spätestens nach 10 Jahren, wird die Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung definitiv einer Bauzone oder der Landwirtschaftszone zugewiesen.
5. Erschliessungsanlagen und Bauten sind nicht gestattet.