7.1-1
BauRBaureglement
CH-GL
Art. 41 Baureglement - Zone für künftige bauliche Nutzung
Nichtbaugebiet nach Art. 19 RBG (Landschaftsgebiet)
Art. 41 Baureglement · Zone für künftige bauliche Nutzung
1. Die Zone für künftige bauliche Nutzung umfasst Gebiete, die für eine mögliche spätere Erweiterung der Bauzone vorgesehen sind.
2. Zulässig sind nur Bauvorhaben, welche die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen erfüllen und dem künftigen Zonenzweck nicht entgegenstehen.