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7.1-1 BauRBaureglement CH-GL

Art. 35 Baureglement - Umgebungsgestaltung

Baugebiet - Bauvorschriften
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Art. 35 Baureglement · Umgebungsgestaltung

1. Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist unter Einhaltung der Flächenanteile gemäss Art. 9 BauR mit Grünflächen und Bepflanzungen mit einheimischen Pflanzen zu gestalten.

2. Reine Steinschotterflächen sind untersagt.

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