7.1-1
BauRBaureglement
CH-GL
Art. 35 Baureglement - Umgebungsgestaltung
Baugebiet - Bauvorschriften
Art. 35 Baureglement · Umgebungsgestaltung
1. Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist unter Einhaltung der Flächenanteile gemäss Art. 9 BauR mit Grünflächen und Bepflanzungen mit einheimischen Pflanzen zu gestalten.
2. Reine Steinschotterflächen sind untersagt.