Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
7.1-1 BauRBaureglement CH-GL

Art. 3 Baureglement - Baubehörde

Baugebiet - Allgemeines
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Art. 3 Baureglement · Baubehörde

1. Baubehörde ist der Gemeinderat. Der Baubehörde obliegen der Vollzug dieses Baureglements sowie die Anwendung der kantonalen Vorschriften, soweit die Gemeinde hierfür zuständig ist.

2. Die Baubehörde kann einzelne Befugnisse nach Massgabe der Gemeindeordnung delegieren.

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