7.1-1
BauRBaureglement
CH-GL
Art. 2 Baureglement - Bebauungstypologien
Baugebiet - Allgemeines
Art. 2 Baureglement · Bebauungstypologien
1. Neu-, Um- und Ersatzbauten haben sich nach der dörflichen Struktur und der ortstypischen Bauweise zu richten.
2. Abweichungen gegenüber der ortstypischen Bauweise sind unter Beizug von Fachleuten, die durch die Gemeinde bestimmt werden oder im Rahmen von Überbauungsplänen zulässig.