Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.8-1 CH-GL

Art. 7 Einkaufsrichtlinien - Angebots- und Vergabekriterien

Anbieterauswahl
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Einkaufsrichtlinien · Angebots- und Vergabekriterien

1. Die Angebots- und Vergabekriterien richten sich nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und die kantonalen Bestimmungen.

← Art. 6 Einkaufsrichtlinien Zweck Art. 8 Einkaufsrichtlinien →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →