6.8-1
CH-GL
Art. 5 Einkaufsrichtlinien - Genehmigung durch den Gemeinderat
Zuständigkeiten
Art. 5 Einkaufsrichtlinien · Genehmigung durch den Gemeinderat
1. Vergaben, welche durch den Gemeinderat zu genehmigen sind, werden durch die Ressorts beantragt