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6.8-1 CH-GL

Art. 5 Einkaufsrichtlinien - Genehmigung durch den Gemeinderat

Zuständigkeiten
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Art. 5 Einkaufsrichtlinien · Genehmigung durch den Gemeinderat

1. Vergaben, welche durch den Gemeinderat zu genehmigen sind, werden durch die Ressorts beantragt

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