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6.7-1 CH-GL

Art. 7 Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderates über die sich im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gesellschaften (Aufsichtskonzept) - Aufgaben des jeweiligen Vertreters des Gemeinderates im Verwaltungsrat

Aufsicht des Gemeinderates
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Art. 7 Aufsichtskonzept · Aufgaben des jeweiligen Vertreters des Gemeinderates im Verwaltungsrat

1. Die Aufgaben des jeweiligen Vertreters des Gemeinderates im Verwaltungsrat der öffentlichrechtlichen Anstalten bzw. der lintharena ag sind

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Einhaltung der Eigentümerstrategie einfordern; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Einhaltung der übergeordneten Reglemente der Gemeinde einfordern; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Das Wohl und die Reputation der Gemeinde schützen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Das Gemeindewohl schützen. | | |

2. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann zu einem Zielkonflikt mit den Aufgaben eines Verwaltungsrates, der sich zum Wohl der Unternehmung einsetzen soll, führen. Der Vertreter des Gemeinderates informiert den Gemeinderat regelmässig über den internen Stand bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten bzw. der lintharena ag anlässlich eines fixen Traktandums an jeder Gemeinderatssitzung. Zudem wird eine Vertretung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der öffentlich-rechtlichen Anstalten bzw. der lintharena ag zweimal jährlich zum «Reporting an den Gemeinderat» eingeladen. Der Inhalt dieser Reportings ist in Art. 6 beschrieben.

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