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6.7-1 CH-GL

Art. 4. Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderates über die sich im Eigentum der Gemeinde befindlichen Gesellschaften (Aufsichtskonzept) - Public Corporate Governance

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Art. 4. Aufsichtskonzept · Public Corporate Governance

1. Die nachfolgende Darstellung zeigt, mit welchen Elementen die Corporate Governance von öffentlichen Unternehmen zu strukturieren ist[[1]](#paragraphtext_content_fn_736_2_1_c)

2. Zu beachten ist die horizontale Linie in der Mitte der Grafik, welche die Ebenen der Politik von derjenigen des Unternehmens trennt. Auf der politischen Ebene wird zwischen Aufgaben der Legislative und der Exekutive unterschieden. Die Unternehmensebene ist in die strategische und die operative Führungsebene aufgeteilt.

3. Public Corporate Governance - wie hier dargestellt - ist für alle Anstalten relevant, mit denen sich die Gemeinde Glarus Nord für eine Leistungserfüllung durch verselbständigte Organisationen im (Mehrheits-)Eigentum der Gemeinde entscheidet und die Gemeinde einen Stimmen- oder Kapitalanteil gleich oder grösser 50% besitzt.

4. Themenbereiche hinsichtlich Aufsicht und Controlling sind in diesem Zusammenhang

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Eigentümerstrategie (Verantwortung Gemeinderat: politische Exekutive) | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 1. | Definition einer Absicht, welche der Eigentümer mit der Beteiligung verfolgt; | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 2. | Schaffung von Rahmenbedingungen bezüglich der Ziele und Art der Erreichung; | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 3. | Die Eigentümerstrategie gibt die Zusammensetzung der jeweiligen Verwaltungsräte vor (von wem gewählt): Der Gemeinderat wählt in allen 3 Organisationen 5 von 7 Verwaltungsräten inkl. den VRP; jeweils 2 Verwaltungsräte werden von der Gemeindeversammlung gewählt; | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | 4. | Die Eigentümerstrategie wird jeweils durch den Gemeinderat zusammen mit den Verwaltungsräten entwickelt und der Gemeindeversammlung zur Kenntnis gebracht (fakultatives Referendum). Die Eigentümerstrategien werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Leistungsvereinbarung (Verantwortung Gemeinderat: politische Exekutive): In der Leistungsvereinbarung werden die durch das Unternehmen zu erfüllenden Aufgaben im Detail definiert und mit Indikatoren zur Beurteilung der Aufgabenerfüllung unterlegt. Allenfalls ist die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen festzulegen. Die Leistungsvereinbarung wird dem Gemeinderat vorgelegt und von ihm bzw. von der Gemeindeversammlung genehmigt. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Aufsicht: Die Aufsichtsfunktion wird von verschiedenen Ebenen wahrgenommen. Die direkte Aufsicht über die Entwicklung des Unternehmens geschieht durch die strategische Führung (Verwaltungsrat). Der Gemeinderat ist bezüglich Aufsicht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Ziele der Eigentümerstrategie umgesetzt werden und die Rahmenbedingungen und Leitplanken eingehalten werden. Die Gemeindeversammlung hat die Oberaufsicht, d.h. sie bzw. die von ihr beauftragte GPK beaufsichtigt den Gemeinderat in der Ausübung seiner Aufgaben (gilt nur für öffentliche-rechtliche Anstalten, nicht für privatrechtliche Unternehmen) hinsichtlich Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Controlling: Das Controlling ist eine direkte Führungsaufgabe und unterscheidet sich damit fundamental von der Aufsicht. Die strategische Führungsebene (Verwaltungsrat) ist zuständig für das innerbetriebliche Controlling, in dem die Unternehmensziele festgelegt und deren Einhaltung überwacht wird. Der Gemeinderat ist ebenfalls mit Controlling-Aufgaben betraut: Es handelt sich dabei um die sorgfältige Evaluation, ob die Eigentümerziele korrekt umgesetzt worden sind und um Aktivitäten, falls die Eigentümerziele nicht adäquat realisiert worden sind. | | |

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