Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.6-4 CH-GL

Art. 19 Benützungsreglement Schiessanlagen 25 m / 50 m / 300 m (ohne Schützenstube) - Kosten zu Lasten der Gemeinde

Kostenverteilung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 ohne Schützenstube · Kosten zu Lasten der Gemeinde

1. Die Gemeinde übernimmt folgende Kosten

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Grössere Sanierungen und baulicher Unterhalt der Anlage | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Gebäude- und Anlageversicherung | | |

← Art. 18 ohne Schützenstube Benützungsreglement Schiessanlagen 25 m / 50 m / 300 m (ohne Schützenstube) - Gültigkeit Art. 20 ohne Schützenstube →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →