6.6-4
CH-GL
Art. 14 Benützungsreglement Schiessanlagen 25 m / 50 m / 300 m (ohne Schützenstube) - Schiessübungen ausserhalb Schiesstableau und Verschiebung von Schiessdaten
Schiessbetrieb
Art. 14 ohne Schützenstube · Schiessübungen ausserhalb Schiesstableau und Verschiebung von Schiessdaten
1. Schiessübungen ausserhalb des Schiesstableaus sind nur in schriftlich begründeten Ausnahmefällen möglich. Solche Gesuche sind frühzeitig der Gemeinde Glarus Nord, Ressort Sicherheit, einzureichen.