6.6-4
CH-GL
Art. 13 Benützungsreglement Schiessanlagen 25 m / 50 m / 300 m (ohne Schützenstube) - Schützenstube
Schiessbetrieb
Art. 13 ohne Schützenstube · Schützenstube
1. Die Benützung der Schützenstube wird in einem separaten Reglement geregelt.