Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.6-3 CH-GL

Art. 8 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Tarifbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen für den Benutzungstarif
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Art. 8 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Tarifbestimmungen

1. Benutzungstarife können von den Schützenvereinen bestimmt werden.

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