6.6-3
CH-GL
Art. 8 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Tarifbestimmungen
Allgemeine Bestimmungen für den Benutzungstarif
Art. 8 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Tarifbestimmungen
1. Benutzungstarife können von den Schützenvereinen bestimmt werden.