Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.6-3 CH-GL

Art. 7 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Reservationen / Belegungsplanung

Allgemeine Benutzungsbestimmungen
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Art. 7 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Reservationen / Belegungsplanung

1. Reservationsanfragen sind an die Schützenvereine zu richten.

2. Die Schützenvereine entscheiden über die Belegungen.

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