6.6-3
CH-GL
Art. 4 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Vorrang / Benutzerarten
Allgemeine Benutzungsbestimmungen
Art. 4 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Vorrang / Benutzerarten
1. Die Infrastrukturen sind grundsätzlich an den Schiessbetrieb gebunden. Die Öffnungsdaten und -zeiten richten sich demzufolge nach dem jeweiligen Schiesstableau.
2. Die Infrastrukturen können an Benutzer vermietet werden.
3. Im Zweifelsfall entscheidet die Aufsichtskommission für Schiessanlagen.