Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.6-3 CH-GL

Art. 01 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 01 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Zweck

1. Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schützenstuben der Gemeinde Glarus Nord und soll insbesondere der einheimischen Bevölkerung ermöglichen, ein Vereinsleben in kultureller, sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu entfalten. Ebenso soll weiteren Interessenten die Möglichkeit geboten werden, die Infrastrukturen für Anlässe zu benutzen.

Zweck Art. A1-1 Benutzungsreglement für die Schützenstuben →

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