6.6-3
CH-GL
Art. 01 Benutzungsreglement für die Schützenstuben - Zweck
Allgemeine Bestimmungen
Art. 01 Benutzungsreglement für die Schützenstuben · Zweck
1. Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schützenstuben der Gemeinde Glarus Nord und soll insbesondere der einheimischen Bevölkerung ermöglichen, ein Vereinsleben in kultureller, sportlicher und gesellschaftlicher Hinsicht zu entfalten. Ebenso soll weiteren Interessenten die Möglichkeit geboten werden, die Infrastrukturen für Anlässe zu benutzen.