6.6-2.1
CH-GL
Art. 4 Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus Nord für die lintharena ag - Vorgaben zu den unternehmerischen Zielen
Vorgaben der Gemeinde zur Umsetzung der Ziele
Art. 4 Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus Nord für die lintharena ag · Vorgaben zu den unternehmerischen Zielen
1. Die lintharena ag kann zur Sicherstellung der folgenden Ziele strategische Partnerschaften eingehen, sofern der Nutzen die Kosten und Risiken nachweislich deutlich überwiegt.
2. Die Nutzung von Synergien, bspw. im administrativen Bereich mit Dritten (bspw. die Gemeinde oder die selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten) sind erwünscht.
3. Die Erschliessung von neuen strategischen Geschäftsbereichen erfolgt nach Zustimmung des Gemeinderates.