6.6-1
CH-GL
Art. 8 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen - Reservationsbestätigung
Allgemeine Benutzungsbestimmungen
Art. 8 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen · Reservationsbestätigung
1. Für alle Benutzungen schliesst das Ressort Liegenschaften, über das Online-Reservationssystem, per E-Mail oder Post, schriftliche Benutzungsvereinbarungen ab, die erst mit der Reservationsbestätigung und dem Eingang der allfälligen Anzahlung gemäss Abs. 2 verbindlich werden.
2. Für Belegungen, insbesondere durch auswärtige und / oder kommerzielle Benutzer, kann das Ressort Liegenschaften eine Anzahlung von 30% der Benutzungsgebühr erheben.
3. Mit der Reservationsbestätigung des Ressorts Liegenschaften anerkennen die Benutzer die Bestimmungen des vorliegenden Benutzungsreglements und bestätigen, diese vollumfänglich zu befolgen.