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6.6-1 CH-GL

Art. 8 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen - Reservationsbestätigung

Allgemeine Benutzungsbestimmungen
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Art. 8 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen · Reservationsbestätigung

1. Für alle Benutzungen schliesst das Ressort Liegenschaften, über das Online-Reservationssystem, per E-Mail oder Post, schriftliche Benutzungsvereinbarungen ab, die erst mit der Reservationsbestätigung und dem Eingang der allfälligen Anzahlung gemäss Abs. 2 verbindlich werden.

2. Für Belegungen, insbesondere durch auswärtige und / oder kommerzielle Benutzer, kann das Ressort Liegenschaften eine Anzahlung von 30% der Benutzungsgebühr erheben.

3. Mit der Reservationsbestätigung des Ressorts Liegenschaften anerkennen die Benutzer die Bestimmungen des vorliegenden Benutzungsreglements und bestätigen, diese vollumfänglich zu befolgen.

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