Art. 7 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen - Reservationen / Belegungsplanung
Art. 7 Benutzungsreglement für die öffentlichen Infrastrukturen · Reservationen / Belegungsplanung
1. Reservationsanfragen sind an das Ressort Liegenschaften zu richten, wobei dies über das Raumreservationssystem auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord abgewickelt werden soll. In Ausnahmefällen können Reservationsanfragen auch per E-Mail oder in Briefform gestellt werden.
2. Im Grundsatz werden die Reservationen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt, wobei Ortsansässige Priorität haben.
3. Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Termine, jedoch wird auf bestehende Usanzen Rücksicht genommen.
4. Reservationen sind in der Regel frühestens 2 Jahre vor dem Anlass möglich. Regelmässig jährlich wiederkehrende Anlässe können in Absprache mit dem Ressort Liegenschaften über einen grösseren Zeitraum vorreserviert werden.
5. Provisorische Reservationen sind möglich und müssen als solche deklariert werden. Mindestens 3 Monate vor dem Anlass muss die Reservation definitiv bestätigt oder storniert werden.
6. Reservationen für Dauerbelegungen werden jeweils für 2 Schuljahre im Reservationssystem eingepflegt (Musikunterricht für 1 Schuljahr). Der Ablauftermin ist auf der Reservationsbestätigung ersichtlich. Vor Ablauf der Reservationsperiode müssen die Belegungszeiten vom Benutzer erneuert werden. Erforderliche Änderungen können vom Administrator vorgenommen werden. Das Ressort Liegenschaften leistet für die Belegungserneuerungen die nötige Hilfestellung und wird keine bestehenden Belegungszeiten ohne Rücksprache für Dritte verfügbar machen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel per Schuljahr.
7. Infrastrukturen, die vom ordentlichen Schulbetrieb beansprucht werden, sind von Montag-Freitag von 07.00 Uhr 17.00 Uhr für die Benutzung durch Dritte gesperrt. Die Sperre kann in Ausnahmefällen durch das Ressort Liegenschaften in Absprache mit dem Ressort Bildung aufgehoben werden.
8. Räume, die vom Ressort Bildung ausserhalb der Schulzeiten benötigt werden, müssen reserviert werden.
9. Während den Schulferien gelten folgende Regelungen
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) **\*** | Die Infrastrukturen sind während der 3. und 4. Woche in den Sommerschulferien und während den Weihnachtsferien geschlossen | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) **\*** | Auf Grund des reduzierten Reinigungsbetriebs während den übrigen Schulferienwochen, können nur die bereits bewilligten Jahres-Dauerbelegungen für Vereinstrainings stattfinden (insbesondere zur Vorbereitung auf Wettbewerbe oder Wettkämpfe). | | |
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11. Weitergehende, objektspezifische Informationen sind in den Objektbeschrieben im Raumreservationssystem auf der Internetseite der Gemeinde Glarus Nord einsehbar.
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