Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
6.5-1 CH-GL

Art. 8 Beitragsreglement - Rechtsschutz

Anwendung / Vorgehen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Beitragsreglement · Rechtsschutz

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf irgendwelche Beiträge.

2. Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.

← Art. 7 Beitragsreglement Grundsatz

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →