Art. 3 Beitragsreglement - Gesuchstellung
Art. 3 Beitragsreglement · Gesuchstellung
1. Gesuche sind mit dem einheitlichen Formular an die zuständige Dorfkommission respektive bei regionalen Anlässen oder Projekten direkt an das Ressort Gesellschaft einzureichen. Dies gilt sowohl
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2. Zwecks Budgetierung sollten Gesuche, welche CHF 2'000.00 überschreiten, wenn immer möglich bis spätestens Ende Mai des Vorjahres eingereicht sein.
3. Gesuche müssen mind. 2 Monate vor der Ausführung eines Projektes oder einer Veranstaltung eingereicht werden. Rückwirkend wird keine Unterstützung gewährt.
4. Der Antragsteller hat Auskunft über das aktuelle Vermögen des Vereins oder der Gruppierung zu erteilen.
5. Anhand der Vereinsrechnung bzw. Vermögensangabe der Gruppierung, wird die Verhältnismässigkeit des angeforderten Beitrags beurteilt.
6. Bei Projekten und Veranstaltungen ist ein Projektbeschrieb inkl. Finanzierungsplan mit Angaben über Eigenleistungen, erwartete Erträge, beantragte und zugesicherte Drittleistungen dem Antrag mitzuliefern.