Art. 2 Beitragsreglement - Beitragsberechtigung
Art. 2 Beitragsreglement · Beitragsberechtigung
1. Beiträge können für Aktivitäten und Projekte gesprochen werden, wenn sie für die Gemeinde respektive das Dorf mindestens einen der folgenden Leitsätze erfüllen
| Themenkreis | Kriterium | Erklärung | | --- | --- | --- | | Passt zur Philosophie der Gemeinde | Eigenleistung | Freiwilligenarbeit, Mitgliederbeitrag, Kein Eintrittspreis, Wenig oder keine Unterstützung durch Gemeinde, verwenden eigenes Vereinsmaterial, Geringes Vereinsvermögen | | Passt zur Philosophie der Gemeinde | Im Dienst der Öffentlichkeit | Stehen auf Anfrage zur Verfügung | | Gehört zur Sparte Sport, Kultur oder Soziales | Thematische Berechtigung | Grundsätzlich, ortsansässiger Verein, über mehrere Dörfer tätiger Verein, national / international bedeutsam | | Ist von öffentlichem Interesse | Grosses Engagement | Erbringt öffentliche Leistungen | | Starker Bezug zur Gemeinde respektive zum Dorf, Beitrag zur Schaffung von Identifikation | Förderung des Zusammenhaltes nach innen | Tradition, Identifikation | | Starker Bezug zur Gemeinde respektive zum Dorf, Beitrag zur Schaffung von Identifikation | Beitrag zur positiven Imagebildung nach aussen | Ist ein Werbeträger der Gemeinde | | Starker Bezug zur Gemeinde respektive zum Dorf, Beitrag zur Schaffung von Identifikation | «Branchenexklusivität» innerhalb Gemeinde / Dorf | Einzigartigkeit, Originalität, Wirksamkeit, Professionalität | | Jugend | Jugendförderung | Ausbildung Leitertätigkeit, Jugendbetreuung / -förderung | | Gesundheit und Prävention | Zur Förderung der allg. Volksgesundheit | Prävention, Suchtbekämpfung, Seniorenbetreuung | | Integration und Inklusion | Integrationsförderung | Offene Mitgliederstruktur, aktive Bemühungen für Inklusion |
2. Keine Beitragsberechtigung haben respektive nicht unterstützt werden
| Themenkreis | Leitsatz | Kriterium | | --- | --- | --- | | Religiöse Ausrichtung (mit Ausnahme der Landeskirchen) | Vorwiegend religiös ausgerichtet (Werbeaktion) | Nicht öffentlich | | Politische Ausrichtung | Vorwiegend politisch bzw. parteibezogen | Nicht öffentlich | | Wirtschaftliches Interesse | Für Organisator gewinnbringend (Einzelbereicherung) | Kommerzielle Anlässe, ev. finanziert durch Dritte | | Auswärtige Vereine in Konkurrenz zu einheimischen | Gleichwertiges einheimisches Angebot vorhanden | Vereine ohne regelmässige Aktivitäten innerhalb Gemeinde / Dorf, Gleiches Angebot wie Dorfverein | | Bereits genügend unterstützt | Finanzen vorhanden | Erhält bereits Unterstützung durch Gemeinde, Kanton oder Dritte | | Hierarchie / Struktur | Vereinsinterner Geldfluss | Wo ein Verein bereits kommunal unterstützt wird, erhält ein kantonaler Dachverband nicht auch noch Unterstützung. Wo ein Verein bereits kantonal unterstützt wird, erhält ein nationaler Dachverband nicht auch noch Unterstützung. Internationale Organisationen werden nur in Extremfällen unterstützt (GR-Beschlüsse) | | Statuten **\*** | Statutenkonform | Der Verein muss seinen Statuten entsprechen. Der Vorstand muss mindestens aus drei Personen bestehen. | | Vereinskapital **\*** | Genügend Vereinskapital vorhanden | Vereine mit genügend Vereinskapital, um den Verein über mehrere Jahre (mind. 2 Jahre) zu erhalten, werden nicht unterstützt. |