Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
5.5-1 CH-GL

Art. 7 Feuerwehrreglement - Sicherheitskommission

Organisation der Feuerwehr
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Art. 7 Feuerwehrreglement · Sicherheitskommission

1. Der Sicherheitskommission obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die Feuerwehr. Ihr obliegen die Aufgaben gemäss Anhang 1 zu diesem Reglement.

2. Der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter nehmen an den Sitzungen der Sicherheitskommission mit Stimmrecht teil.

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