5.5-1
CH-GL
Art. 7 Feuerwehrreglement - Sicherheitskommission
Organisation der Feuerwehr
Art. 7 Feuerwehrreglement · Sicherheitskommission
1. Der Sicherheitskommission obliegt die Aufsicht und Kontrolle über die Feuerwehr. Ihr obliegen die Aufgaben gemäss Anhang 1 zu diesem Reglement.
2. Der Feuerwehrkommandant und seine Stellvertreter nehmen an den Sitzungen der Sicherheitskommission mit Stimmrecht teil.