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5.5-1 CH-GL

Art. 4 Feuerwehrreglement - Risikokultur

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 Feuerwehrreglement · Risikokultur

1. Sicherheitskommission und Feuerwehrkommando thematisieren den Umgang mit den Risiken des Feuerwehrdienstes regelmässig mit den Funktionsträgern sowie den einzelnen Angehörigen der Feuerwehr.

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