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5.3-2 ODCOODC CH-GL

Art. 26 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Versicherung

Haftung und Versicherung
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Art. 26 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Versicherung

1. Der Gemeinderat schliesst für alle Mitglieder und Hilfskräfte der Gemeindeführungsorganisation die notwendigen Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen ab.

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