5.3-2
ODCOODC
CH-GL
Art. 18 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Finanzielle Kompetenzen
Kompetenzen
Art. 18 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Finanzielle Kompetenzen
1. Zur Erledigung von wiederkehrenden Aufgaben steht der GFO der Betrag laut Jahresbudget zur Verfügung. Der Gemeinderat erteilt der GFO vorsorglich die Ausgabekompetenz von CHF 200'000.00 (pro Ereignis).