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5.3-2 ODCOODC CH-GL

Art. 18 Reglement Gemeindeführungsorganisation - Finanzielle Kompetenzen

Kompetenzen
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Art. 18 Reglement Gemeindeführungsorganisation · Finanzielle Kompetenzen

1. Zur Erledigung von wiederkehrenden Aufgaben steht der GFO der Betrag laut Jahresbudget zur Verfügung. Der Gemeinderat erteilt der GFO vorsorglich die Ausgabekompetenz von CHF 200'000.00 (pro Ereignis).

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